Produkthaftpflicht
Fehlerhafte Produkte oder unzureichende Dienstleistungen
Lampen aus Vietnam, Duft und Weihnachtsdeko aus China, Früchte vom Obstbauer und Biohof, Bauteile für die Maschinenhersteller, Kondensatoren, Geh- und Stützhilfen - was auch immer Sie verkaufen, anbieten oder liefern. Ob an Endkunden oder Gewerbetreibende - gemäß dem Produkthafthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften Sie für Produkte und Dienstleistungen welche Sie in den Verkehr bringen.
Ihre Kunden, Abnehmer oder Käufer müssen sich nach einem Schaden nicht an Ihren möglichen ausländischen Lieferanten oder Produzenten wenden. Nix da - Sie sind fällig.
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen mit den besten Konditionen:
mit allen wichtigen und besten Leistungserweiterungen:
40 Sonderziehungsrechte (Höchsthaftung!), Deutschlandweiter Güterverkehr, Versehentliche Obliegenheitsverletzung, Passiver Rechtsschutz - Abwehr unberechtigter Ansprüche, Stück & Sammelgut, nur Selbstbeteiligung 300,- EUR pro Schadenfall, Versicherungssumme maximiert auf 3 Millionen EUR pro Jahr u.v.m.
Und inkl. immer Beste-Leistung
Sollten Sie auf dem Versicherungsmarkt eine bessere Klausel für das gleiche Risiko finden, können wir diese zukünftig nach Vereinbarung in Ihren Vertrag einschließen.
*Auf Wunsch können wir abweichende und höhere Deckungssummen, Klauseln oder Bedingungen vereinbaren - jederzeit & kurzfristig Individuelle Vereinbarungen und Deckungsschutz ist möglich. Es gilt jeweils das individuelle Angebot samt Bedingungswerk.
Stand 10/2018 - Ausführlich getestet und bewertet von der Astral Zukunftswerkstatt
mit allen wichtigen und besten Leistungserweiterungen:
40 Sonderziehungsrechte (Höchsthaftung!), CMR Europaweiter Güterverkehr, Versehentliche Obliegenheitsverletzung, Passiver Rechtsschutz - Abwehr unberechtigter Ansprüche, Stück & Sammelgut, nur Selbstbeteiligung 300,- EUR pro Schadenfall, Versicherungssumme maximiert auf 3 Millionen EUR pro Jahr u.v.m.
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Ich will ein Angebot
Warum ist diese Versicherung so wichtig?
Die Produkthaftpflichtversicherung (auch Produkthaftungsversicherung genannt) schützt Hersteller, Produzenten oder Dienstleister vor Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund von fehlen vereinbarter Eigenschaften. Laut Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften Sie für Schäden, die durch ihre Produkte oder Dienstleistungen entstehen.
Werden Ihre Produkte von einem anderen Unternehmen verbaut oder verarbeitet so haften Sie auch für erweiterte Schäden. Dies nennt sich "vermischen und vermengen" mit anderen Produkten.
Es ist unerheblich ob Sie einen Schaden nicht gewollt haben, oder ob Fahrlässigkeit im Spiel war. Auch wenn Ihre Mitarbeiter oder Lieferanten im Ausland einen Schaden verursacht haben, haftet Ihr Unternehmen mit einer unbegrenzten Schadensumme.
Die Produkthaftpflichtversicherung beinhaltet verschiedene wichtige Bausteine. Hier führen wir die wichtigsten Punkte auf:
Starker
Versicherungsschutz bedeutet: Nicht nur eine gute Prüfung und schnelle Regulierung im Schadenfall, sondern auch die Abwehr unbegründeter Forderungen (der passive Rechtsschutz) muss funktionieren.
Je nach ausgestaltung von Verträgen ist auch der Schaden durch Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen mitversichert. Vermögensfolgeschäden durch Produktionsausfall nach einem Schaden ist mitversichert.
Produkt
oder Dienstleistung. Sie haften für das Inverkehr bringen. Selbst wenn Sie das Produkt nicht hergestellt haben. Sollten Sie Labeln, dann haften Sie als Quasi-Hersteller.
Durch das konstruieren, herstellen oder vertreiben von Produkten, aber auch nach dem Weiterverkauf oder Handel entstehen Auflagen wie Produktbeobachtungen oder laufende Instruktionen.
Schutz
und Sicherheit für Ihr Unternehmen und Ihre Existenz vor Schadensersatzforderungen und deren Folgen.
Im schlimmsten Fall droht die Durchgriffshaftung. Selbst wenn Ihr Kunde es ggf. nicht möchte, aber Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, Versicherungen, Familienangehörige oder sonstige Dritte haben ein hohes Interesse Schadensersatz bei Verkäufern und Produzenten zu fordern. Gnz sichr.
Highlights im Schnellcheck
Beste Preise
Erstattung von Vermögensschäden
Austauschkosten
Personen- und Sachschäden durch mangelhafte Produkte
Passiver Rechtsschutz
Kein Ausschluss bei ungeprüften ausländischen Zulieferern
Auf Wunsch weltweite Deckung
Sogar:
Kostenerstattung wenn Produktionsstraßen angehalten werden
Schadensersatzansprüche bei Mängeln an hergestellten, be- oder verarbeiteten Sachen durch Fehler der von Ihnen hergestellten, gelieferten, montierten oder gewarteten Maschinen, Produkte oder Teile
Weitere wichtige Leistungen in dieser ausgezeichneten Produkthaftpflichtversicherung
Was ist versichert
Versichert ist die Haftung des Unternehmens, des Betriebes oder des Selbständigen aus Schadensersatzforderungen nach dem liefern von fehlerhaften Produkten oder Waren. Personenschaden (Schmerzensgeld) und den evtl. daraus resultierenden Vermögensschaden durch Verdienstausfall.
Haupbestandteile:
Sachschäden (u.a. beschädigter Laptop, kaputtes Handy)
Personenschaden (u.a. Schmerzensgeld)
Aus Schäden resultierende Vermögensschaden durch Verdienstausfall etc
Abwehr unbegründeter Forderungen
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Grundlagen:
Die Europäische Gemeinschaft hatte im Juli 1985 eine Richtlinie zur Produkthaftung (85/374 EWG) erlassen, die der Harmonisierung des Rechts der Produzentenhaftung in den Einzelstaaten dienen und vor allem dem Gedanken des Verbraucherschutzes Rechnung tragen soll. Zur Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht hat der Bundestag am 15.12.1989 das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beschlossen. Das Gesetz ist aufgrund einer Folgerichtlinie (1999/34/EG) am 2.11.2000 novelliert worden.
Grundsatz der verschuldensunabhängigen Haftung
Der wichtigste Punkt in der aktuellen Regelung des Rechts der Produzentenhaftung ist die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers (Gefährdungshaftung), die in § 1 des Gesetzes statuiert wird. § 1 besagt: „Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Bei den Sachbeschädigungen gilt dies nur, wenn eine andere als die fehlerhafte Sache beschädigt wird und diese Sache gewöhnlich für den privaten ge- oder Verbrauch bestimmt war und dafür hauptsächlich auch verwendet wird.“
Ein Verschulden des Herstellers ist also nicht mehr Voraussetzung seiner Haftung. Der Hersteller kann sich also auch nicht – wie bisher – durch den Nachweis fehlenden Verschuldens von seiner Haftung entlasten. Einzige Voraussetzung bleibt, dass der Schaden durch einen Fehler des Produktes entstanden ist. Gerne beraten wir Sie zum Thema Produkthaftpflicht
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Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Was sind Konstruktionsfehler und Entwicklungsfehler?
Es handelt sich um Fehler in der Phase vor der serienmäßigen Herstellung des Erzeugnisses.
Der Hersteller hat nicht alle technisch möglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die gewährleisten, dass „derjenige Sicherheitsgrad erreicht wird, den die im entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtet”.
Entwicklungs- und Konstruktionsfehler sind besonders schwerwiegend, weil diese Fehler jedem einzelnen Produkt anhaften und damit einer gesamten Serie von Produkten. Die beiden Begriffe „Konstruktionsfehler“ und „Entwicklungsfehler” werden nicht immer sauber voneinander abgegrenzt verwendet. Allgemeiner Begriff ist eigentlich der des Entwicklungsfehlers, weil die Konstruktion nur ein Teil des gesamten Entwicklungsprozesses ist.
Was ist ein Fabrikationsfehler?
Ein Fabrikationsfehler entsteht durch mangelhafte Fertigung aufgrund eines planwidrigen Fehlverhaltens eines Arbeiters oder einer Fehlfunktion einer Maschine und bleibt durch unzulängliche Kontrollmaßnahmen unentdeckt. Dieser Fehler haftet nur einzelnen Stücken an. Fehler an Einzelstücken nennt man „Ausreißer“.
Was sind Instruktionsfehler?
Es gibt auch Fälle, bei denen die Schadenursache nicht in einem Mangel des Produktes selbst liegt.
Vielmehr wird der Abnehmer oder Verbraucher in einer Gebrauchsanweisung, Bauanleitung oder in der Verkaufsberatung über die Anwendung des Erzeugnisses falsch oder unvollständig beraten, auf bestimmte Gefahren bei der Verwendung des Erzeugnisses nicht hingewiesen oder aber es wird die Eignung des Erzeugnisses für bestimmte Zwecke zugesagt, die tatsächlich nicht gegeben sind.
Daraus können bei der Verwendung des Erzeugnisses Schäden entstehen, deren Ursachen also weder in der Entwicklung noch in der Herstellung des Erzeugnisses lagen.
Was sind Produktbeobachtungsfehler ?
Auch noch nachdem der Hersteller die Ware in den Verkehr gebracht hat, muss er sie daraufhin beobachten, welche bislang unbekannten Risiken die Ware in sich birgt oder wie sie von Verbrauchern verwendet wird.
Er darf sich nicht auf die Reaktion auf ihm mehr oder minder zufällig bekanntgewordene Fehler beschränken (Grundsatz der passiven Beobachtung): Darüber hinaus muss er die Ware im Markt aktiv beobachten, d. h. sich so organisieren, dass er gezielt Informationen über die Verwendung der Ware und Probleme dabei erhebt und auswertet.
Zeigen sich Mängel oder Risiken, so muss er durch geeignete Maßnahmen auf die im Nachhinein erkannten Gefahren reagieren und für künftige gefahrlose Nutzung sorgen.
Geeignete Maßnahmen sind z. B. Rückrufaktionen, Warnung oder Nachbesserungen.
Ein Unterfall sind die Befundsicherungsfehler: Der Hersteller hat auch die Pflicht, durch eine Ausgangskontrolle sicherzustellen, dass die Ware frei von Mängeln ist, die typischerweise aus seinem Bereich stammen. Dabei hat er den Befund seiner Prüfung zu sichern. Birgt ein Produkt erhebliche Risiken in sich, die in der Herstellung geradezu angelegt sind und deren Beherrschung einen Schwerpunkt des Produktionsvorgangs darstellt, so kann aus dieser Verletzung der Befunderhebungspflicht die Beweislast des Herstellers dafür folgen, dass der schadensstiftende Produktfehler nicht in seinem Verantwortungsbereich entstanden ist.
Reicht die Versicherung mit dem niedrigsten Preis aus?
Sie müssen überlegen was Ihnen wichtig ist, oder welches Risiko Sie versichern möchten. Gerne können wir über die verschiedenen Varianten und Möglichkeiten sprechen.
Versicherungen mit niedrigen Prämien decken zumindest einen gewissen Grundschutz ab, vorausgesetzt Sie deklarieren das versicherte Risiko richtig. Online-Portale suggerieren gerne, daß alles gaaaanz einfach ist, und Sie brauchen nur wenige Klicks für einen gaaaanz tollen Versicherungsschutz. Glauben Sie nicht den Quatsch.
Versicherungen haben komplexe Bedingungswerke. Ein guter Versicherungsmakler wird Sie immer sicher durch diesen Dschungel führen.
Hinweis zur Bewertung durch Astral:
Als Versicherungsmakler bewerten wir die Bedingungswerke und Klauseln innerhalb dieser Versicherung. Zusätzlich vergleichen wir den Preis des Versicherungsproduktes zu anderen Versicherungen dieser Sparte. Neben dem Leistungs- und Preisvergleich bewerten wir Service und Leistung im Schadenfall der Gesellschaft. Hier spiegelt sich unsere jahrelange Erfahrung wieder.
Die Summe der Punktwerte ergibt unserer Meinung nach: Deutschlands bestes Versicherungsprodukt der jeweiligen Sparte
Zum Lexikon: Haftpflicht Link