Inhaltsversicherung
Gewerblichen Unternehmen kann im Alltag viel passieren. Feuer-, Einbruch-, Raub- und Sturmschäden können zum Beispiel die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören - und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die Geschäfts- und Betriebsversicherung bietet Ihrem Unternehmen mit nur einem Versicherungsschein Schutz gegen eine Vielzahl von Risiken.
Für wen ist die Versicherung?
Die Geschäfts- und Betriebsversicherung bietet kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben, Selbständigen und Freiberuflern einen umfangreichen Versicherungsschutz.
Was ist versichert?
Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und der gesamte Warenbestand. Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören, unter Eigentumsvorbehalt erworben oder sicherungshalber übereignet sind Fremdes Eigentum.
Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Soweit beantragt, sind Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Versicherungsort abgedeckt. Außerdem weitere Elementarschäden und Betriebsunterbrechungsschäden, die durch die versicherten Gefahren verursacht werden.
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz für bewegliche Sachen besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Darüber hinaus gilt in der Feuer- und Leitungswasserversicherung eine Außenversicherung bei Schäden innerhalb der EU und der Schweiz. In der Einbruchdiebstahlversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Raub auf Transportwegen innerhalb der EU und der Schweiz.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Sachen, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb nicht mehr zu verwenden sind, gilt nur noch der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial. Für Vorräte ist der Wiederbeschaffungspreis oder der Betrag für die Neuherstellung zu berücksichtigen. Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern.
Sinnvolle Ergänzungen
Zur vollständigen Absicherung der technischen Einrichtung empfehlen wir sowohl eine Maschinenversicherung als auch eine Elektronikversicherung. Für Betriebe der Lebensmittelbranche empfehlen wir zusätzlich die Betriebsschließungsversicherung.