Haftpflichtversicherung Hund, Pferd & Co.

Ob Hund, Pferd, Pony oder Esel: Verursacht Ihr Tier einen Schaden, sind sie nach Willen des Gesetzgebers dafür voll haftbar und zwar in unbegrenzter Höhe sowohl mit Ihrem gegenwärtigen als auch mit Ihrem zukünftigen Vermögen. Lt. § 833 BGB gilt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“. Dabei ist es völlig egal, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht. Vor allem bei einem Personenschaden kann schnell auch einmal ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Doch auch kleinere Schäden stellen ein unnötiges finanzielles Risiko dar, gegen das Sie sich mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung absichern sollten.

Hundehalter-Haftpflicht
Für 1 Hund
Top-Schutz
49,75
p.a.
Für 1 Hund in EUR pro Jahr, kein Listenhund

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Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Tierhalter sowie Ihre Familie und andere – nicht gewerbliche – Tierführer Ihres Tieres, z.B. das Nachbarskind, das mit dem Hund spazieren geht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt nicht auf, wenn Sie fremde Tiere führen. In diesem Fall sind Sie über Ihre private Haftpflichtversicherung versichert.

Welche Schäden sind versichert?

Versichert sind Schäden, die durch Ihr Tier entstehen. Dabei ist egal, ob diese Schäden mit oder ohne Ihr Verschulden zustande gekommen sind. Insbesondere sind dies Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden Unter Vermögensschäden versteht man Schäden aufgrund eines Vermögensnachteils, der einem Geschädigten entsteht, z.B. Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Pflegekosten etc. Außerdem kommt die Versicherung für Schäden auf, die durch die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen entstehen.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind grundsätzlich Eigenschäden, Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden sowie Schäden, die durch Tiere entstehen, die gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt werden. Die meisten Versicherer lehnen darüber hinaus die Absicherung von Kampfhunden oder Mischlingen, bei denen ein oder beide Elternteile einer Kampfhundrasse angehören, ab.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit. Auf Reisen innerhalb Europas ist Ihr Tier zumeist bis zu einem Jahr abgesichert, bei Reisen ins übrige Ausland leisten viele Gesellschaften nur dann, wenn der Auslandsaufenthalt weniger als 6 Wochen dauert.

Kommt die Versicherung auch auf, wenn jemand anders das Tier führt?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet auch dann, wenn andere Personen das Tier führen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese andere Person dann quasi an Ihre Stelle tritt und somit Schäden, die das Tier ihr selbst zugefügt hat, nicht abgedeckt sind.

Was passiert, wenn mein Hund ein anderes Tier verletzt?

Wenn an einem Schadensfall mehrere Tiere beteiligt sind, ohne das dem Halter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann kann der Versicherer den Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen. Oft wird dabei eine 50%-Quote angewendet. Das bedeutet, dass in diesem Fall z.B. jeder der Beteiligten zu 50% für den Schaden an dem geschädigten Tier des anderen Tierhalters zu haften hat. Sollte es deshalb zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, übernimmt der Versicherer die eventuell anfallenden Kosten des Rechtsstreites.

Brauche ich für jedes Tier eine eigene Versicherung?

Ja. Wenn Sie mehrere Tiere besitzen, müssen Sie jedes Tier einzeln versichern. Daher müssen Sie immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein neues Tier hinzu, sollten Sie dies unbedingt Ihrem Versicherer mitteilen.

Wann kann ich kündigen?

Wenn Sie bereits eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Sollte Ihr Tier während der Vertragslaufzeit sterben, erlischt automatisch auch Ihr Versicherungsvertrag. Der Vertrag wird dann in der Regel am Tage des Zugangs Ihrer Mitteilung an den Versicherer aufgehoben.


 

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