Geschäftsführer & Entscheiderhaftpflicht
Die D&O Versicherung rettet nach Fehlentscheidungen
"Das wollte ich nicht. Ich hatte keine Zeit den Vorgang korrekt zu prüfen. Es musste eine schnelle Entscheidung her..."
Kennen Sie diese oder ähnliche Situationen?
Führungsverantwortung, Zeitdruck, unerwartete Situationen - in einem Unternehmen kann in der modernen Arbeitswelt schnell eine Fehlentscheidung zu einem erheblichen Schaden führen.
Auf den Umstand von Fahrlässigkeit oder gar bedingten Vorsatz kommt es nicht an.
"Ich bin der Geschäftsführer und Gesellschafter, ich verklage mich doch nicht selbst...", echt? Aber Insolvenzverwalter oder sonstige Personen können ein starkes Interesse daran haben, den Schaden welcher Ihre Fehlentscheidung verursacht hat, ggf. bei den Geschäftsführern oder Entscheidern auf dem Zivilweg durchzusetzen. Das bedeutet, Sie haften dann mit Ihrem Privatvermögen.
Die D&O und Entscheiderhaftpflicht schützt Sie. Erweitert wird diese Lebensversicherung für Ihre Existenz durch passiven Rechtsschutz (Abwehr von Forderungen) und auch aktiven Straf-Rechtsschutz.
Wir helfen Ihnen weiter, analysieren die Tarife und Bedingungswerke der Versicherungen, entdecken falsche Versprechen der Versicherer und bewahren Sie vor den Fallstricken der Vergleichsportale.
Erfahren Sie auf folgenden Seiten mehr zum Thema.
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Herr Rainer Epbinder
Versicherungs- & Finanzanlagenfachmann IHK
Spezialist für Haftplicht
Ruf: 040 / 88 141 738-0